Fördermöglichkeiten für Ihre Beratung oder Ihr Coaching

Die Beratungsgesellschaft Westphal ist als fachkundige Stelle für die Bewilligung des Gründungszuschusses zugelassen und nach AZAV zertifiziert . Dadurch sind wir berechtigt, in Kooperation mit der Agentur für Arbeit und den Jobcentern Maßnahmen im Rahmen eines AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins) anzubieten.
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, Ihre Beratung fördern zu lassen – besonders im Rahmen einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit. Die Kosten für eine zertifizierte Existenzgründungsberatung können über einen AVGS vollständig übernommen werden. Darüber hinaus bestehen nach Ihrer Gründung weitere Förderchancen, z. B. durch Programme der KfW-Mittelstandsbank oder der NBank. So können Sie gezielt staatliche Zuschüsse für den Aufbau Ihres Unternehmens nutzen.
Auch im Bereich der beruflichen Neuorientierung ist eine Förderung möglich: Mit einem AVGS können Coachings und Beratungsleistungen zur beruflichen Um- oder Neuausrichtung finanziert werden – inklusive sämtlicher Lernmittel, Checklisten und Arbeitsunterlagen.
Unser Tipp: Da Förderungen an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind, empfehlen wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch. Gemeinsam klären wir, welche Fördermöglichkeiten für Sie individuell in Frage kommen – einfach, transparent und unverbindlich.
AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) wird von Ihrer Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgegeben. Den AVGS können Personen erhalten, die Leistungen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters in Form von Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld in Anspruch nehmen. Der Aktivierungsgutschein berechtigt Sie, an einem persönlichen Einzelcoaching zur beruflichen Neuorientierung oder an einer Existenzgründungsberatung teilzunehmen.
Wenn Sie bereits einen AVGS -Gutschein haben, dann können Sie noch heute einen passenden Coach aus unserem Netzwerk an Ihrem Standort wählen. Wir bietet Ihnen an, Ihren Coach in einem kostenlosen Erstgespräch kennen zu lernen, um dann zu entscheiden, ob Sie zusammen an Ihrer Zukunft arbeiten wollen. Da wir eine Vielzahl von Coaches und Berater:innen in unserem Netzwerk haben, unterstützen wir Sie auch gerne bei der Wahl des richtigen Ansprechpartners.
Wenn Sie noch keinen AVGS haben, dann können Sie entweder ein kostenloses Erstgespräch mit einem unsere Coaches und Berater:innen vereinbaren oder Sie sprechen Ihren Berater oder Ihre Beraterin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter an und erkundigen sich, ob Sie Anspruch auf einen AVGS haben.
WICHTIG: Für Sie entstehen bei der Teilnahme an der AVGS-Maßnahme (Existenzgründung oder berufliche Neuorientierung) keine Kosten. Diese übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Unterstützung bei der Beantragung Ihres Gründungszuschusses
Über unsere Maßnahmeinhalte hinaus helfen wir Ihnen, den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit erfolgreich zu beantragen. Unsere Berater:innen prüfen mit Ihnen, ob die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss erfüllt sind:
Hier können Sie vorab selbst eine Einschätzung vornehmen:
- Sie beziehen Arbeitslosengeld I
- Sie haben mindestens noch 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld zu Beginn der Selbstständigkeit
- Die Selbstständigkeit wird hauptberuflich ausgeübt, mit mindestens 15 Stunden pro Woche
- Die Geschäftsidee wurde von einer fachkundigen Stelle als tragfähig bescheinigt
- Sie können einen Nachweis relevanter Qualifikationen und Berufserfahrung erbringen
- Der Antrag auf Gründungszuschuss muss der Agentur für Arbeit rechtzeitig vorliegen. Hier sollten sie sich das Datum von ihrem Arbeitsvermittler bestätigen lassen um Risiken zu vermeiden
Haben Sie auch nach der 150-Tages-Frist noch Anspruch auf eine Gründungsberatung?
- Ja, die Gründungsberatung ist auch nach der 150-Tages-Frist möglich
- Die Förderung über einen AVGS hängt von individuellen Voraussetzungen ab
- Details klären Sie mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
Wenn Sie über einen AVGS-Gutschein zu uns kommen, beinhaltet die Beratung eine offizielle Stellungnahme zum Gründungszuschuss. Die Beratungsgesellschaft Westphal mbH ist als fachkundige Stelle gemäß § 93 Absatz 2 Nr. 2 SGB III zertifiziert und darf Ihnen daher die für die Genehmigung des Gründungszuschusses essenzielle Tragfähigkeit Ihres Gründungsvorhabens nach Prüfung und Vollständigkeit aller Dokumente bescheinigen.
Wir unterstützen Sie auch bei Fragen zur Verlängerung des Gründungszuschusses (sog. Phase 2) und beraten Sie bei weiteren Fragen zu Fördermitteln und Zuschüssen für die Existenzgründung.